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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 05.03.2015

1 M 11/15

Normen:
ZPO § 47 Abs. 1
VwGO § 54 Abs. 1
VwGO § 146
VwGO § 152a
GG Art. 103 Abs. 1
ZPO § 47 Abs. 1

Die vom Antragsteller gegen den Senatsbeschluss vom 27. Januar 2015 (Richterablehnung) erhobene Anhörungsrüge gemäß § 152a Abs. 1 Satz 1 VwGO ist zulässig, insbesondere statthaft. Gegen eine mögliche Gehörsverletzung [...]
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