Die gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG i. V. m. §§ 146 , 173 VwGO zulässige Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle vom 2. Dezember 2014, durch den der Rechtsweg zu den [...]
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