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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 31.03.2015

2 M 17/15

Normen:
AufenthG § 95 Abs 2 Nr 2
§ 60a Abs 2 S 3 AufenthG 2004
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 3
AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2

Die gemäß § 146 Abs. 4 VwGO zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin hat Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat angenommen, der Antragsteller habe einen Anordnungsgrund und einen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht. [...]
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