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OVG Bremen - Entscheidung vom 04.02.2015

2 S 13/14

Normen:
GKG § 39
GKG § 52 Abs 5
GKG § 39 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 5

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 6. Kammer - abgeändert. Der Streitwert wird auf 14.866,02 Euro festgesetzt. [...]
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