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OLG München - Entscheidung vom 26.03.2015

11 W 365/15

Normen:
ZPO § 313 Abs. 3
GKG-KV Nr. 1222 Nr. 2

Die Kostenbeamtin wird angewiesen, eine erneute Schlußbewertung unter Berücksichtigung der von KV- GKG Nr. 1222 Ziff. 2 vorgesehenen Gebührenermäßigung auf zwei Gerichtsgebühren vorzunehmen. I. Im Termin vom 04.12.2014 [...]
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