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OLG Koblenz - Entscheidung vom 23.10.2015

12 W 538/15

Normen:
ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6

Fundstellen:
FamRZ 2016, 1210

Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Zwischenurteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 23.06.2015 abgeändert. Die Zeugnisverweigerung des Zeugen ...[A] wird für unrechtmäßig erklärt. [...]
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