Der Haftbefehl des Amtsgerichts Freiburg vom 31. März 2015 ( 23 Gs 751/15) wird aufgehoben. I. Der Angeklagte befindet sich seit dem 29.4.2015 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür ist der Haftbefehl [...]
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