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OLG Hamm - Entscheidung vom 19.11.2015

32 SA 53/15

Normen:
§ 36 I Nr. 3 ZPO 29, 29c, 32, 32b ZPO
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 29
ZPO § 29c
ZPO § 32b
ZPO § 32

Zum zuständigen Gericht wird das Landgericht Münster bestimmt. I. Der Kläger beantragt die Bestimmung des Gerichtsstands gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO . Der Kläger nimmt die Beklagten mit der vor dem Landgericht Münster [...]
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