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OLG Hamm - Entscheidung vom 30.10.2015

12 UF 155/15

Normen:
BGB § 1791b
BGB § 1886

Der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Dortmund vom 11.06.2015 wird dahin abgeändert, dass anstelle des Kreises X, Jugendamt Abteilung Jugend, folgende Person zum berufsmäßigen Einzelvormund bestellt wird: [...]
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