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OLG Dresden - Entscheidung vom 24.02.2015

2 Ws 82/15

Normen:
StPO § 153
StPO § 304
StPO § 51 Abs. 2 S. 1 und S. 3
StPO § 261
StPO § 42 Abs. 2

1. Das Verfahren über die Folgen des Ausbleibens gegen den Zeugen M. wird entsprechend § 153 StPO eingestellt, soweit gegen den Zeugen Ordnungsgeld und im Falle der Nichtbeitreibung Ordnungshaft festgesetzt worden ist. [...]
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