Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Der Beschwerdewert wird auf zwischen 2.001 € und 3.000 € festgesetzt. Die gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG , 252 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Zu Unrecht [...]
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