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LSG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 17.09.2015

L 5 KA 11/14

Fundstellen:
NZS 2015, 959

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 26.2.2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten. [...]
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