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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.05.2015

L 4 U 352/14

Normen:
SGG § 109 Abs. 1 S. 1-2

Der Antrag des Klägers, die Kosten des gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz von Dr. C eingeholten Gutachtens auf die Landeskasse zu übernehmen, wird abgelehnt. Der Kläger hat diese Kosten endgültig zu tragen. Gemäß § 109 [...]
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