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LSG Bayern - Entscheidung vom 21.10.2015

L 15 RF 38/15

Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2
EStG § 9 Abs. 4a S. 3
GG Art. 6 Abs. 1
JVEG § 19
JVEG § 20
JVEG § 22
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 4
JVEG § 5
JVEG § 6 Abs. 1
JVEG § 6
JVEG § 7 Abs. 1
JVEG § 7
SGG § 191

Fundstellen:
NZS 2015, 960

Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 15.04.2015 wird auf 109,30 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und [...]
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