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LG Frankfurt/Oder - Entscheidung vom 10.02.2015

11 O 231/04

Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 18.10.2004 wird als unzulässig verworfen. Die weiteren Kosten des Rechtsstreites werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt. Das Urteil ist vorläufig [...]
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