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FG Nürnberg - Entscheidung vom 20.10.2015

1 K 783/13

1. Unter Abänderung der Einspruchsentscheidung vom 15.02.2010 wird die Körperschaftsteuer für 2002 auf 309.035 €, für 2003 auf 285.037 €, für 2004 auf 289.834 € und der Gewerbesteuermessbetrag für 2002 auf 61.805 €, [...]
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