BGH, Beschluss vom 30.06.2015 - Aktenzeichen EnVR 21/13
Verteilung der Kosten und Auslagen eines Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens nach Erledigung der Hauptsache
Tenor
Nach Erledigung der Hauptsache werden die Kosten und Auslagen des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe
Die Kostenentscheidung beruht auf § 90 Satz 1 EnWG . Nachdem die Parteien das Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, entscheidet der Senat nur noch über die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Diese sind entsprechend dem übereinstimmenden Antrag der Parteien zu verteilen.
In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 50.000 € festgesetzt.