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AG Potsdam - Entscheidung vom 16.04.2015

37 C 454/13

Fundstellen:
CR 2016, 314
ITRB 2016, 105
NJW 2016, 10

1. Der Beklagte wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft, oder [...]
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