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VGH Hessen - Entscheidung vom 08.12.2014

5 C 2008/13.N

Normen:
GG Art 105 Abs 2a
GG Art 20a
GG Art 3 Abs 1
Hess KAG § 2
Hess KAG § 7 Abs 2
HV Art 1
HV Art 62a
RennwLottG § 16
PferdeStS der Stadt Bad Sooden-Allendorf
TierzG § 1
VwGO § 47
GG Art. 20a
GG Art. 105 Abs. 2a
HessKAG § 2
KAG § 7 Abs. 2
RennwLottG § 16

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Die Antragsteller haben die Kosten des Normenkontrollverfahrens jeweils zu einem Anteil von 1/10 zu tragen. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. [...]
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