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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.10.2014

22 A 14.40021

Normen:
GKG § 52 Abs 1
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 1

Die Kläger haben die Klage mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 1. Oktober 2014 zurückgenommen. Das Verfahren war daher gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. Die Pflicht der Kläger, die Verfahrenskosten zu [...]
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