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VGH Bayern - Entscheidung vom 19.03.2014

22 ZB 13.2290

Normen:
§ 8 Abs. 8, § 19 Abs. 4 GefStoffV i.V.m. Anhang I Nr. 2.4 zur GefStoffV;
§ 23 Abs. 1 ChemG;
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI) 664 mit Ergänzung Bautechnik (BT) 18 und 18.1.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 Nr. 2.10 Abs. 1 und Abs. 8, Nr. 14.1, Nr. 14.3
ChemG § 23 Abs. 1
GefStoffV § 19 Abs. 4

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. I. Die Klägerin ist eine [...]
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