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VGH Bayern - Entscheidung vom 22.12.2014

15 C 14.2278

Normen:
§ 63 Abs 3 S 1 Nr 2 GKG
§§ 146ff VwGO
§§ 167ff VwGO
GKG § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
VwGO §§ 146 ff.
VwGO §§ 167 ff.

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. September 2014 (Au 4 V 14.1206) [...]
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