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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 17.12.2014

6 S 2231/14

Normen:
GVG § 198 Abs. 1
GVG § 198 Abs. 5 S 2
ff ZPO § 114
ZPO § 117 Abs. 2
GVG § 198 Abs. 5 Satz 2
GVG § 198 Abs. 5 S. 2

Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 30. Oktober 2014 - 6 S 1847/14 - wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Die Anhörungsrüge der Antragsteller gegen den Beschluss des [...]
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