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VG Stuttgart - Entscheidung vom 09.01.2014

4 K 4801/13

Normen:
GewO § 49 Abs. 2
GewO § 49 Abs. 3
GewO § 33i

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller die Jahresfrist nach § 49 Abs. 2 GewO für die Spielhallen 'G. I' und 'G. II' in der B.-Str in W. bis zum 30.06.2014 zu [...]
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