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OVG Sachsen - Entscheidung vom 27.02.2014

5 A 199/13

Normen:
SächsKAG § 28 Abs. 2
GKG § 47 Abs. 1 S. 1
GKG § 52 Abs. 3
GKG § 63 Abs. 2 S. 1

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.118,21 € festgesetzt. Die Festsetzung des Streitwerts in Höhe der im Berufungsverfahren noch streitgegenständlichen Abgabenforderung folgt § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 [...]
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