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OVG Sachsen - Entscheidung vom 20.01.2014

3 B 354/13

Normen:
AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1-3
AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 1
VwGO § 80b Abs. 1 S. 1 Hs. 2
VwGO § 80b Abs. 2

Der Antrag des Antragstellers, die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung seiner Klage bis zur Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. März 2013 - 3 K 484/11 - anzuordnen, wird abgelehnt. Der [...]
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