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OVG Sachsen - Entscheidung vom 09.05.2014

1 C 28/13

Normen:
BauGB § 4a Abs. 3 S. 1
BauGB § 214 S. 1 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
BauR 2015, 1211

Der Bebauungsplan Nr. ... D................. Nr. .., N......., Quartier .. vom 11. Juli 2013 der Antragsgegnerin ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]
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