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OVG Saarland - Entscheidung vom 16.04.2014

8 F 222/14

Normen:
VwGO § 100
VwGO § 99
VwGO § 99 Abs. 1 S. 2
VwGO § 99 Abs. 2 S. 1
VwGO § 100

Zu dem Verfahren wird das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, beigeladen. Der Antrag wird als unzulässig verworfen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des [...]
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