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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 12.09.2014

4 W 60/14

Normen:
GKG § 68
ZPO § 567
ZPO § 511 abs 2 nr 1

1. Die Beschwerde wird als unzulässig, da nicht statthaft, verworfen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. I. Die klagende Werkunternehmerin hat den Beklagten als Besteller auf Erklärung [...]
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