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OLG Rostock - Entscheidung vom 02.01.2014

Ws 388/13

Normen:
StPO § 81 Abs. 4
StGB § 63
StPO § 209 Abs. 2
StPO § 126a
StPO § 80

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. I. Das Amtsgericht Stralsund hat auf [...]
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