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OLG Naumburg - Entscheidung vom 19.08.2014

1 U 91/13 (Hs)

Normen:
ZPO § 145
ZPO § 302 Abs. 1

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird bis zum 16.7.2014 auf 2.588,34 Euro festgesetzt und für die Zeit danach auf die Gebührenstufe bis 1.000, - Euro. I. [...]
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