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OLG Köln - Entscheidung vom 26.06.2014

2 Ws 189/14

Normen:
StPO § 203
StPO § 210 Abs. 2
StGB § 266

Fundstellen:
wistra 2014, 362

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Angeschuldigten trägt, verworfen. I. Die Staatsanwaltschaft Köln hat unter dem [...]
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