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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.06.2014

11 SV 46/14

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1
ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 2
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

Das Landgericht Frankfurt a.M. wird gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO als das zuständige Gericht bestimmt. I. Der Kläger macht mit der bei dem Landgericht Frankfurt am Main eingereichten Klage Schadensersatzansprüche im [...]
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