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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 22.04.2014

5 W 72/14

Normen:
KostO § 30 Abs. 1

Auf die Beschwerde des Erstbeteiligten wird der Geschäftswert in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Bad Liebenwerda - Grundbuchamt - vom 24. Februar 2012 auf 75,00 € festgesetzt. I. Mit dem angefochtenen [...]
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