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LSG Sachsen - Entscheidung vom 08.09.2014

L 8 SF 144/13 E

Normen:
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 4 Abs. 7
JVEG § 7 Abs. 1 S. 1-2

Die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung der Begutachtungstermine am 23. April 2013 und 13. Mai 2013 wird auf insgesamt - 303,36 Euro - festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt die richterliche [...]
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