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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 10.02.2014

L 9 KR 293/13 B ER

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
GG Art. 20 Abs. 3
SGB V § 135 Abs. 1 S. 1
SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1
SGB V § 28 Abs. 1
SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
SGG § 86b Abs. 4
ZPO § 920

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 05. September 2013 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, den Antragsteller für die Zeit [...]
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