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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 03.04.2014

5 Sa 366/13

Normen:
BGB § 823 Abs. 2
BGB § 826
BGB § 831
StGB § 266 Abs. 1
ZPO § 138 Abs. 3
ZPO § 138 Abs. 4

Das Versäumnisurteil vom 13. März 2014, Az. 5 Sa 366/13, wird aufrechterhalten. Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Parteien streiten auf [...]
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