Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 02.07.2014- 12 Ca 3106/11 - wird zurückgewiesen. I. Die nach § 104 Abs. 3 i.V.m. § 567 ZPO statthafte und zulässige Beschwerde ist [...]
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