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KG - Entscheidung vom 23.09.2014

1 W 508/13

Der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin wird angewiesen, dem Beteiligten zu 1 eine Kopie der Sammelakten zum Sterbeeintrag [...]
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