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KG - Entscheidung vom 20.05.2014

1 VA 7/14

Normen:
EGGVG § 23
GG Art. 35 Abs. 1
FamFG § 13

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist zulässig. Er ist gemäß § 23 Abs.1 S.1 EGGVG statthaft, da die Antragsgegnerin als Justizbehörde gehandelt hat. Soweit die [...]
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