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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 21.08.2014

6 K 1191/14

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 3
GKG § 52 Abs. 4

Fundstellen:
DStR 2015, 12
DStRE 2015, 1392

Im Streitwertbeschluss vom 30. Juli 2014 war ein Streitwert von 1.104,00 € (6 Monate x 184 €) in Ansatz gebracht worden. Der Kläger begehrt, den Streitwert zu ändern auf 3.496,00 € gemäß folgender Berechnung: [...]
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