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EuGH - Entscheidung vom 06.02.2014

Rs. C-509/12

Normen:
AEUV Art. 52
AEUV Art. 56
AEUV Art. 267

Fundstellen:
EuZW 2014, 278
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die Art. 52 AEUV und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren entgegenstehen, nach der für Bürger der Europäischen Union, die von diesem Mitgliedstaat [...]
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