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VG Stuttgart - Entscheidung vom 29.04.2013

7 K 929/13

Normen:
VwGO § 123 EnWG § 46
GWB § 19
GemO BW § 21

Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- € festgesetzt. I. Die Antragsteller begehren den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des [...]
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