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VG Stuttgart - Entscheidung vom 03.07.2013

12 K 416/13

Normen:
BVO § 6 Abs. 2 Nr. 1 (BhV BW)
BVO § 5 Abs. 1 S. 1 (BhV BW)

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Der Kläger ist beihilfeberechtigt beim Beklagten mit einem Bemessungssatz für Beihilfe von 70 %. Am 04.03.2011 stellte der Kläger einen Antrag auf [...]
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