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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 11.07.2013

3 K 1276/13

Normen:
AufenthG § 25 Abs. 3
Dublin II-Verordnung Art. 16 Abs. 1 lit. e
Dublin II-Verordnung Art. 20

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung [...]
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