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VG Freiburg - Entscheidung vom 30.07.2013

Az.: 4 K 1107/13

Normen:
GlüStVtr BW 2012 § 24 Abs. 1
GlSpielG BW § 41 Abs. 2
GlSpielG BW § 51 Abs. 4

Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt. I. Die Antragstellerin betreibt vier Spielhallen zu je zwölf Geldspielgeräten in [...]
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