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OVG Sachsen - Entscheidung vom 08.10.2013

2 A 585/11

Normen:
BeamtVG § 14 § 14a beide i. d. F. v. 16. März 1999
SächsBesG § 17 Abs. 2 i. d. F. v. 1. November 2007
BeamtVG § 14a
BeamtVG § 69e Abs. 2

Fundstellen:
DÖV 2014, 208

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 19. Juli 2011 - 11 K 667/11 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, ab dem 1. Februar 2007 den Ruhegehaltssatz des Klägers [...]
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