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OVG Sachsen - Entscheidung vom 08.05.2013

5 A 809/12

Normen:
WRRL Art. 11 Abs. 1
WHG 2002 § 36
SächsWG § 63 Abs. 2 § 136 Abs. 1 Satz 1 § 63 Abs. 6 Satz 3 § 63 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4
SächsKAG § 17 Abs. 1
SächsWG § 63 Abs. 2
SächsWG § 63 Abs. 6 S. 3
SächsKomZG § 46
SächsKAG § 17 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2013, 990

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. Februar 2011 - 2 K 1009/09 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht [...]
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