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OVG Saarland - Entscheidung vom 21.06.2013

1 B 311/13

Normen:
GKG § 52 Abs 5 S 2
GKG § 52 Abs. 5 S. 2

Das Verfahren wird eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. April 2013 - 2 L 1789/12 - ist wirkungslos. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der [...]
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