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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 16.12.2013

6 B 11247/13.OVG

Normen:
VwGO § 47 Abs. 6
LadöffnG Rheinland-Pfalz § 10

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Der Antrag, den Vollzug [...]
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